Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich, gerichtlich sowie in Mediationsverfahren.
Daneben sind wir schwerpunktmäßig tätig für Unternehmen im Bereich der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen und vertreten diese insbesondere in Kündigungsschutzprozessen.
Verantwortlich für den Bereich Arbeitsrecht ist Frau Rechtsanwältin Schneider.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Abmahnungen
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Ausbildungsverträge
- Berufsausbildungsverhältnis
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Gleichstellung
- Integrationsamt
- Kündigungen
- Kündigungsschutz
- Mitbestimmung
- Schutz besonderer Personengruppen
- Schwerbehinderte
- Sozialversicherungsrecht
- Tarifvertragesrecht
- Umwandlung
- Umstrukturierung
