Kanzleistandort in Bremen - Nord

Fußgängerzone Bremen-Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Passage

Bitte beachten Sie, dass Sie als Zielort in Ihrem Navigationssystem Vegesacker Rampe und nicht Gerhard-Rohlfs-Str. eingeben.

 

Besucherparkplätze befinden sich direkt neben dem Bürogebäude. Sofern belegt, empfehlen wir das Parkhaus am Sedanplatz.

 

Unser Bürogebäude ist behindertengerecht und verfügt über einen Fahrstuhl.